GewerbesteuerOnline erledigen

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Extertal

    Beschreibung

    Hinweise für Extertal

    Allgemeines
    Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinde Extertal ist berechtigt, von jedem Gewerbebetrieb diese Steuer als Gemeindesteuer zu erheben. Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgerservice Extertal)) angemeldet werden.

    Gewerbesteuererklärung
    Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von 24.500 Euro überstiegen hat, müssen beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben, des weiteren Kapitalgesellschaften sowie Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 5.000 Euro überstiegen hat.

    Berechnung und Erhebung der Gewerbesteuer
    Das Finanzamt errechnet den zur Heranziehung zur Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der so ermittelte Gewinn wird (abgerundet auf 100) mit der Steuermesszahl (aktuell: 3,5 %) multipliziert; das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt übermittelt der Gemeinde den entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid. An diese Festsetzung ist die Gemeinde Extertal gebunden.

    Die Gewerbesteuer wird anschließend von der Stadt Detmold durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Dafür wird der Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz der Gemeinde (z.Zt. 446%) multipliziert. Der vom Finanzamt übersandte Gewerbesteuermessbescheid wird dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Detmold als Anlage beigefügt. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde Extertal entrichtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ce4ad23020715fee30c54898f51c1ed8

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgebiet I.2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 36

    32699 Extertal

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    Technisch geändert am 02.01.2023

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    Voraussetzungen

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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