Gewerbesteuer
Hinweise für Dörentrup
Beschreibung
Hinweise für Dörentrup
Allgemeines
Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinde Dörentrup ist berechtigt, von jedem Gewerbebetrieb diese Steuer als Gemeindesteuer zu erheben. Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgerberatung Paulinenstraße) angemeldet werden.
Gewerbesteuererklärung
Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von 24.500 Euro überstiegen hat, müssen beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben, des weiteren Kapitalgesellschaften sowie Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 5.000 Euro überstiegen hat.
Berechnung und Erhebung der Gewerbesteuer
Das Finanzamt errechnet den zur Heranziehung zur Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der so ermittelte Gewinn wird (abgerundet auf 100) mit der Steuermesszahl (aktuell: 3,5 %) multipliziert; das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt übermittelt der Gemeinde den entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid. An diese Festsetzung ist die Gemeinde Dörentrup gebunden.
Die Gewerbesteuer wird anschließend von der Gemeinde Dörentrup durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Dafür wird der Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der vom Finanzamt übersandte Gewerbesteuermessbescheid wird dem Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Dörentrup als Anlage beigefügt. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde Dörentrup entrichtet.
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Fachbereich IV - Finanzservice
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Telefon Festnetz: 05265 739-0
Fax: 05265 739-196
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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