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Gewerbesteuer
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Berechnung der Gewerbesteuer
- Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Hierauf wird der Hebesatz der Gemeinde angewandt und somit die Gewerbesteuer errechnet.
Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Gewerbesteuer an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden. Diesbezügliche Einsprüche können nur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. - Der Gewerbesteuerhebesatz für die Stadt Spenge beträgt 420 von Hundert (v.H.)
Hinweis
- Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen").
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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