GewerbesteuerOnline erledigen

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Gewerbesteuer wird von der Stadt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid erhoben.

    Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.

    Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.
    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 370 vom Hundert.
    Fragen zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Wiedenbrück.

    Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

     

    Bei Gewerbean-, um- und abmeldungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen (FB 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 2 - Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Technisch geändert am 29.11.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de