Gewerbesteuer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer auf seinen Ertrag bzw. Gewinn zahlen. Ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Freiberufler sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe sind von der Gewerbesteuer befreit.
Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dieser wird zunächst mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 v.H. und anschließend mit dem geltenden Hebesatz der Gemeinde versteuert.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Stadt Langenfeld Rhld. für das Jahr 2024 beträgt 360 v.H.
In den letzten Jahren betrug der Hebesatz: 2010 - 2018: 360 v.H. 2019 330 v.H. 2020 310 v.H. 2021 - 2023: 299 v.H.Online-Dienst
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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