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    Gewerbesteuer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer auf seinen Ertrag bzw. Gewinn zahlen. Ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Freiberufler sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe sind von der Gewerbesteuer befreit.

    Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dieser wird zunächst mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 v.H. und anschließend mit dem geltenden Hebesatz der Gemeinde versteuert.

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Stadt Langenfeld Rhld. für das Jahr 2024 beträgt 360 v.H.

    In den letzten Jahren betrug der Hebesatz: 2010 - 2018:  360 v.H. 2019 330 v.H. 2020 310 v.H. 2021 - 2023: 299 v.H.

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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