Verkehrswert nach BauGB
Verkehrswert nach BauGB
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte das digitale Antragsformular genutzt werden.
siehe auch:
Gutachterausschuss Stadt Hamm
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Formulare
Hinweise für Hamm
Voraussetzungen
Hinweise für Hamm
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Hinweise für Hamm
Fristen
Hinweise für Hamm
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hamm
Kosten
Hinweise für Hamm
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hamm