Verkehrswert nach BauGB
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) unbebauter und bebauter Grundstücke, sowie Rechte Dritter an Grundstücken (§ 193 BauGB), über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und nachteile (Enteignung) nach § 24 Abs. 1 Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz (EEG NW) und über Miet- und Pachtwerte, Erstattungen nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz sowie Stellungnahmen nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch.
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Dienstleistungen nach dem Baugesetzbuch - BauGB - und der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW - durch den Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle sind nach den Tarifstellen der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen - VermWertKostO NRW - in Verbindung mit dem Wertermittlungskostentarif Nordrhein-Westfalen - VermWertKostT NRW - in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen. Gutachterleistungen nach dem Baugesetzbuch für Gerichte und Justizbehörden sind nach den Tarifstellen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz - JVEG - in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen