Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken amtlich beglaubigen, wenn sie durch sie selbst ausgestellt wurden oder für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind. Die für Sie zuständige Meldebehörde darf auch Schriftstücke und Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden, amtlich beglaubigen.
Hinweis zu den Kopien
Die Kopien der originalen Dokumente stellen wir ohne Zusatzkosten selbst her. Das vermeidet zusätzlichen Zeitaufwand für den Abgleich fremd erstellter Kopien.
Beglaubigungen von Kopien ausländischer Dokumente
- Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur vorgenommen, wenn sie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen.
- Kopien ausländischer Dokumente können nur mit einer Übersetzung eines amtlich anerkannten Übersetzers beglaubigt werden.
- Die Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und dem Dokument erkennbar sein.
Ausnahmen
- Keine Beglaubigungen von Familien-, Erbrecht-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten (dieses erfolgt nur von den dafür zuständigen Stellen).
- Keine Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden (Fordern Sie hierzu eine Abschrift der Urkunde bei dem zuständigen Standesamt an).
- Keine Beglaubigungen von Schriftstücken des Privatrechts oder für den privaten Gebrauch (Dies ist bei einem Notar möglich).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dortmund
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Dortmund
- 4,00 € je Seite des Originals (DIN A4)
- 1,00 € je Seite für jede weitere Ausfertigung bei gleicher Vorsprache
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen