Abschriften Beglaubigung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).
Hinweis:
Inländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Urkunde ausgefertigt hat. Diese Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
Kosten
Hinweise für Espelkamp
- Für jede Beglaubigung einer Abschrift oder Ablichtung wird eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro erhoben.
- Für jede Unterschriftsbeglaubigung sind 2,50 Euro zu zahlen.
- Für Kopien, die durch das Bürgerbüro angefertigt werden, fallen zusätzliche Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp