Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

    Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.

    Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).

    Hinweis:

    Inländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Urkunde ausgefertigt hat. Diese Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4fb5db5d7edb28b4ad9b0ff708c3e938

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Für jede Beglaubigung einer Abschrift oder Ablichtung wird eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro erhoben.
    • Für jede Unterschriftsbeglaubigung sind 2,50 Euro zu zahlen.
    • Für Kopien, die durch das Bürgerbüro angefertigt werden, fallen zusätzliche Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de