Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

    Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.

    Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).

    Hinweis:

    Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen beglaubigt werden, wenn:

    • das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
    • die beglaubigte Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.

    Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

    Inländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Urkunde ausgefertigt hat. Diese Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d31b22edcaa8a611880064b80fa13363

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bünde -Bürgerbüro-

    Adresse

    Hausanschrift

    BahnhofstraÃe 15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt BÃŒnde -BÃŒrgerbÃŒro-

    Adresse

    Hausanschrift

    BahnhofstraÃe 15

    32257 BÃŒnde

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Originaldokument und Kopie oder Kopien, abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen, die Sie benötigen.

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Deutsch

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