Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Beglaubigung von Unterschriften

    Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Ihre Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie sie in Gegenwart eines/-r VerwaltungsmitarbeiterIn leisten.

    Beglaubigung einer Kopie

    Wollen Sie eine Kopie Ihres Schulzeugnisses beglaubigen lassen oder benötigen Sie die Beglaubigung eines sonstigen Schriftstückes, das von einer Behörde oder öffentlichen Stelle ausgestellt wurde? Dann können Sie das Schriftstück amtlich beglaubigen lassen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

    Die Beglaubigung einer Kopie kann beim Bürgerbüro der Gemeinde Metelen vorgenommen werden.

    Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden sind möglich.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9020e255d7b40b32d12172acddd8d742

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Für die Beglaubigung der Unterschrift ist folgendes zu beachten:

    • persönliches Erscheinen ist erforderlich
    • Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen

    Für die Beglaubigung einer Kopie sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Originaldokument
    • Kopie des Originaldokumentes

    Formulare

    Hinweise für Metelen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    Für die Beglaubigung der Unterschrift wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 EUR fällig.

    Für die Beglaubigung eines Dokumentes wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Beglaubigung ausgeschlossen

    Eine amtliche Beglaubigung darf durch das Bürgerbüro nicht vorgenommen werden bei Personenstandsurkunden und Schriftstücken.

    Des Weiteren dürfen Unikate wie z.B. Fahrzeugschein, Führerschein von der Meldebehörde nicht beglaubigt werden.

    Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, bleiben den Notariaten vorbehalten.

    Ebenso dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften), oder wenn der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, nicht beglaubigt werden.
    Sind Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst und weigert sich der Antragsteller eine Übersetzung in deutscher Sprache, die von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher beglaubigt sein muss, beizubringen, ist ebenfalls eine Beglaubigung der Unterschrift bzw. des Handzeichens nicht zulässig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de