Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!

    Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
    Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.


    Rechtsgrundlagen allgemein

    Verwaltungsverfahrensgesetz, Beglaubigungsverordnung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2791de1722e1b6f7d10aae6d0258e88b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!
    bei Unterschriftsbeglaubigungen:

    - Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Lüdinghausen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdinghausen

    Fristen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdinghausen

    Kosten

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.

    Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.

    Beglaubigungen für die Schule oder ein Studium kosten 2,00 Euro.

    Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de