Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Sie können im Bürgerbüro Ihre Unterschrift, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt bzw. dass die Unterschrift persönlich vorgenommen wurde.

    Beglaubigung von Bescheinigungen, Zeugnissen etc.

    Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

    Hinweis: Fremdsprachige Dokumente dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn sie von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzern übersetzt wurden. 

    Öffentliche Beglaubigungen nach § 129 BGB müssen beim Notar getätigt werden:

    • Testamente
    • Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten
    • Grundbucheintragungen
    • Vereins- und Handelsregistersachen


    Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden) werden nur von dem Standesamt beglaubigt, welches die jeweilige Urkunde auch ausgestellt hat.

    Beglaubigungen von Unterschriften
    Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Pass, notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b0b225c673000eff0ba8385f76f431fa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Bei der Beglaubigung von Fotokopien:

    • das Original und die zu beglaubigende Kopie

     

    Zur Beglaubigung einer Unterschrift:

    • Personalausweis oder Pass
    • das zu unterzeichnende Schriftstück

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Beglaubigung einer Fotokopie 3,75€
    • Fertigung einer Fotokopie (pro Seite) 0,80€
    • Unterschriftsbeglaubigung 2,00€  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de