Abschriften Beglaubigung
Hinweise für Wassenberg
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Abschriften oder Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von Standesbeamten erstellt werden und zwar an dem Ort, in dem das ursprüngliche Ereignis beurkundet worden ist.
Kopien folgender Schriftstücke dürfen nicht beglaubigt werden
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbucheintragungen
- Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen
- Übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen