Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:


    Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

     

    Dokumente

    Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch die Standesämter).

    Voraussetzung: Vorliegen von Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstückes. Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers.

    Unterschriften

    Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.

    Voraussetzung: persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis).

    Ferner besteht die Möglichkeit Bestätigungen auszustellen, die die Übereinstimmung zwischen dem vorgelegten Original und der von Ihnen gefertigten Fotokopie nachweist.

    Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-336

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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