Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Dokumente
    Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies ist jedoch nicht möglich wenn durch eine Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch in- sowie ausländische Standesämter).

    Voraussetzung:
     - Vorliegen von Original und Abschrift bzw. Ablichtung des Schriftstückes  Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes geändert worden ist. Die Art der möglichen Änderungen ist in §33 Abs. 2 VwVfG NRW beispielhaft aufgeführt. 
     - Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers    
    Unterschriften

    Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.


    Voraussetzung:

    - persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass)

     
    Hinweis zur Terminvereinbarung: 

    Sie haben ein dringendes Anliegen?

    Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

    Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2000

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Düren

    Jede einzelne beglaubigte Seite kostet 3,75 Euro.
    Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 2,50 Euro.
    Je Kopie 0,65 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de