Abschriften Beglaubigung

    Beglaubigung / Abschrift einholen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Informationen zur Dienstleistung

    Eine amtliche Beglaubigung  ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz).

    Deutsche Reisepässe und deutsche Personalausweise können auch beglaubigt werden. 
    Hierzu bringen Sie bitte einen Nachweis der anfordernden Stelle/Behörde mit.

    Ausländische Nationalpässe können beglaubigt werden, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Das Anforderungsschreiben der deutschen Behörde muss vorgelegt werden.

    Beglaubigungen können nur für Personen angefertigt werden, die in Viersen gemeldet sind.

    Alle benötigten Kopien werden ausschließlich von den Mitarbeitenden des Service-Center Viersen angefertigt.

    Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

    Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1a975e5aafd39218869299333d6685a4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Zur Beglaubigung müssen Sie das originale Schriftstück/Dokument mitbringen.

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Je Kopie: 0,50€
    • Je beglaubigte Seite: 1,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern (z.B. BfA, LVA) sind gebührenfrei.

    Zeugnisse werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de