Beglaubigung / Abschrift einholen
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Informationen zur Dienstleistung
Eine amtliche Beglaubigung ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Deutsche Reisepässe und deutsche Personalausweise können auch beglaubigt werden.
Hierzu bringen Sie bitte einen Nachweis der anfordernden Stelle/Behörde mit.
Ausländische Nationalpässe können beglaubigt werden, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Das Anforderungsschreiben der deutschen Behörde muss vorgelegt werden.
Beglaubigungen können nur für Personen angefertigt werden, die in Viersen gemeldet sind.
Alle benötigten Kopien werden ausschließlich von den Mitarbeitenden des Service-Center Viersen angefertigt.
Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.
Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viersen
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Hinweise für Viersen
- Je Kopie: 0,50€
- Je beglaubigte Seite: 1,50€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern (z.B. BfA, LVA) sind gebührenfrei.
Zeugnisse werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen