Abschriften Beglaubigung

    Abschriften Beglaubigung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien von Originaldokumenten sowie eigenhändige Unterschriften.

      Je nach Anzahl der zu beglaubigenden Dokumenten und Besucherandrang im Bürgerbüro ist es leider nicht immer möglich, dass die Beglaubigungen sofort erfolgen können.

      Online-Dienst

      URL Online-Dienst

      ID: L100002_6411e4726785fd1f8768e93cf389370a

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

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      Version

      Technisch geändert am 23.05.2024

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Ansprechpartner

      Beglaubigungen - Personen

      Version

      Technisch geändert am 13.12.2023

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Kleve

      Formulare

      Hinweise für Kleve

      Voraussetzungen

      Hinweise für Kleve

      Bitte mitbringen bzw. beachten:

      • Das zu beglaubigende Dokument im Original sowie die Anzahl der gewünschten Kopien sind mitzubringen.  Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien im Bürgerbüro Pflicht.
         
      • Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.
         
      • Zu beglaubigende Unterschriften sind im Beisein der Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros zu leisten. Andernfalls ist keine Beglaubigung möglich.

      Rechtsgrundlage(n)

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      Verfahrensablauf

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      Fristen

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      Bearbeitungsdauer

      Hinweise für Kleve

      Kosten

      Hinweise für Kleve

      • für jede Kopie eines zu beglaubigenden Dokumentes: 4,00€
      • Beglaubigung einer Unterschrift: 2,50€
      • zusätzliche Gebühr pro Blatt bei Kopie im Bürgerbüro: 0,70€

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Kleve

      Ausnahmen

      Nicht alle Dokumente dürfen vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Dies sind insbesondere:

      • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden).
         
      • Urkunden in Grundbuchangelegenheiten.
         
      • Urkunden in Erbangelegenheiten.

      Weitere Informationen

      Hinweise für Kleve

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Version

      Technisch geändert am 08.05.2023

      Stichwörter

      Hinweise für Kleve

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de