Abschriften Beglaubigung

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Beglaubigungen

    Hierzu ist das zu beglaubigende Dokument im Original und möglichst auch als Kopie mitzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Kopien selbst zu fertigen, können diese für die unten angegebene Gebühr auch beim Bürgerservice gemacht werden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien beim Bürgerservice Pflicht.

    Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der entsprechende Personalausweis beziehungsweise Reisepass mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen.

    Von der Meldebehörde nicht beglaubigt werden dürfen:

    • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
    • Urkunden in Grundbuchangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)
    • Urkunden in Erbangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cad0fc929192c005248dcf63b7836bac

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Dokumente im Original

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Das Original des Dokumentes muss vorgelegt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Sie vereinbaren einen Termin. Zu dem Termin bringen Sie die Original Schriftstücke mit und ggf. die Kopien.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • Ein Tag (in der Regel wird die Beglaubigung vor Ort ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Beglaubigung pro Seite : 3,75€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Kopie pro Seite 1-11: 0,60€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Kopie pro Seite ab 11 Seiten: 0,40€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Je nach Anzahl der Beglaubigungen und nach Arbeitsaufkommen ist es jedoch nicht immer möglich, die beglaubigten Schriftstücke sofort mitzunehmen. Dann ist ggf. eine erneute Terminabsprache erforderlich.

     

    Für Rentenzwecke ist eine Beglaubigung gebührenfrei. Bitte bringen Sie dazu den entsprechenden Nachweis der Rentenkasse mit.

    Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de