Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Beglaubigungen
Hierzu ist das zu beglaubigende Dokument im Original und möglichst auch als Kopie mitzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Kopien selbst zu fertigen, können diese für die unten angegebene Gebühr auch beim Bürgerservice gemacht werden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien beim Bürgerservice Pflicht.
Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der entsprechende Personalausweis beziehungsweise Reisepass mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen.
Von der Meldebehörde nicht beglaubigt werden dürfen:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
- Urkunden in Grundbuchangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)
- Urkunden in Erbangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Das Original des Dokumentes muss vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie vereinbaren einen Termin. Zu dem Termin bringen Sie die Original Schriftstücke mit und ggf. die Kopien.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Ein Tag (in der Regel wird die Beglaubigung vor Ort ausgestellt)
Kosten
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- Beglaubigung pro Seite : 3,75€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Kopie pro Seite 1-11: 0,60€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Kopie pro Seite ab 11 Seiten: 0,40€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
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Je nach Anzahl der Beglaubigungen und nach Arbeitsaufkommen ist es jedoch nicht immer möglich, die beglaubigten Schriftstücke sofort mitzunehmen. Dann ist ggf. eine erneute Terminabsprache erforderlich.
Für Rentenzwecke ist eine Beglaubigung gebührenfrei. Bitte bringen Sie dazu den entsprechenden Nachweis der Rentenkasse mit.
Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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