Straßenbau

    Straßenbau

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für den Umbau oder die Erneuerung von Straßen und Straßenteilen

    Für die Erhebung von Beiträgen für den Straßenbau ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen:

    • der erstmaligen Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen (Erschließungsbeiträge nach den §§127 - 135 des Baugesetzbuches) und
    • dem späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)).

     
    Die Höhe der von den Anliegern zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des beitragsfähigen Ausbauaufwandes.  Bei der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG ist darüber hinaus auch die Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzonen u.a.) maßgebend. Die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen Nutzung auf die Fläche der erschlossenen Grundstücke verteilt.

    Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen können bis zu 90 % der Kosten auf die Anlieger verteilt werden, bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG je nach Straßentyp und funktionalem Straßenteil zwischen 30% und 80% der Kosten.

    Ausstellung von Anliegerbescheinigungen:

    Grundstückseigentümern bzw. Grundstücksinteressenten wird auf Wunsch bescheinigt, ob noch Straßenbaubeiträge (Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB oder Ausbaubeiträge nach § 8 KAG) für die betreffende Immobilien anfallen können bzw. noch offen sind. Sie können entsprechende Bescheinigungen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anfordern. Für telefonische und schriftliche Anforderungen verwenden Sie bitte die oben genannten Kontaktdaten. Um eine zügige Bearbeitung von Anfragen per E-Mail sicherzustellen, verwenden Sie bitte die Sammeladresse . Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 28,- € erhoben. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecaa40a793148defb0c6b050d0d13d88

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 7 Verkehrsflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Wagener-Platz

    51429 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de