Baustellenvorankündigung

    Baustellen einer bestimmten Größe müssen spätestens 2 Wochen vor deren Einrichtung bei der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt (vorangekündigt) werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Der Aufbau und die Zuständigkeiten der Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen sind in  § 57 Landesbauordnung 2018 geregelt. Es gibt eine oberste Bauaufsichtsbehörde sowie obere Bauaufsichtsbehörden und untere Bauaufsichtsbehörden.

    Für den Vollzug der Landesbauordnung (BauO NRW) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie die Nutzung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Untere Bauaufsichtsbehörden sind u. a. verantwortlich für:

    -   die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren,
    -   die Bauüberwachung,
    -   die Bauzustandsbesichtigungen,
    -   die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten,
    -   die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten,
        sonstige Verfahren, für die die BauO eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht.

    Darüber hinaus bestehen weitere Aufgaben, die sich nicht aus der BauO NRW ergeben, aber zur Tätigkeit der Bauaufsichtsbehörden dazu gehören, wie z. B. die Mitwirkungen in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle, Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien, Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren etc.

    Die Bauordnung der Stadt Kamen ist Anlaufstelle für alle, die in Kamen bauen wollen. Konzentriert bietet sie an einer Stelle ein vielfältiges Beratungs- und Informationsangebot. Dieses Angebot richtet sich an Bauherren und an Unternehmen, die in Kamen erweitern oder investieren wollen, gleichermaßen aber auch an Architektinnen/Architekten und Bauingenieurinnen/Bauingenieure. Wir fungieren für die Bürgerinnen und Bürger als Lotse, so dass das Bauen in Kamen einfacher wird. Wir verkürzen die Bearbeitungszeiten und verbessern die Transparenz der Zuständigkeiten. Die Bauordnung der Stadt Kamen ist ein Angebot im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e6f8bc676e6082689ab939dc740dab55

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.3 Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Pflichtangaben gemäß Anhang I BaustellV:

    • Ort der Baustelle,
    • Name und Anschrift des Bauherrn,
    • Art des Bauvorhabens,
    • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
    • Name und Anschrift des Koordinators,
    • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
    • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
    • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
    • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

    Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung einer Baustelle, bei der

    • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
    • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen

    Verfahrensablauf

    Es ist gem. § 4 BaustellV durch den Bauherren oder seinen beauftragten Dritten zu prüfen, ob eine der Bedingungen gemäß § 2 Abs. 2 BaustellV erfüllt ist. Wenn ja, dann ist die Vorankündigung rechtzeitig der zuständigen Behörde zu übermitteln, sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

    Fristen

    Die Vorankündigung ist der zuständigen Behörde spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kamen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Faustregel: Eine Vorankündigung ist i. d. R. erforderlich, wenn die Bautätigkeiten einen Einsatz von mindestens 4 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfordern.

    § 7 Abs. 1 Nr. 1 BaustellV: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.

    Weitere Informationen

    Gemeinsames Merkblatt des BMAS, der BAuA, der Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie der UVT: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BausstellV) - Informationen für den Bauherrn"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 23.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de