Bebauungsplan Aufhebung

    Bebauungsplan Aufhebung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Durch Bebauungspläne wird die - meist bauliche - Nutzung von Grundstücken in Teilbereichen der Stadt rechtsverbindlich festgesetzt, indem insbesondere die Art (zum Beispiel Wohnhaus- oder gewerbliche Bebauung) und das zulässige Maß der Bebauung (zum Beispiel Anteil der überbaubaren Fläche und Geschosszahl) bestimmt werden. Dies schließt jedoch im Umkehrschluss nicht aus, dass auf Grundstücken im übrigen Stadtgebiet nach planungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls gebaut werden kann.

    Gesetzliche Grundlagen der Bebauungspläne sind das Baugesetzbuch  , die Baunutzungsverordnung  und die Planzeichenverordnung  . Für die Genehmigung von konkreten Bauvorhaben sind darüber hinaus insbesondere die Regelungen der Landesbauordnung  zu beachten.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 51/2 - Verbindliche Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1618

    Fax: 02323 16-12339253

    E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Herne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de