Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Weitere benötigte Formulare
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.
Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
- Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wesel
- (in der Regel): 25,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem die
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Medizinische Bademeister
- Logopädinnen und Logopäden
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Orthopistinnen und Orthopisten
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Laboratoriumsassistentinnen und Laboratoriumsassistenten -Radiologenassistentinnen und Radiologenassistenten)
- Podologinnen und Podologen
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen bzw. Krankenpflegeassistenten
- Hebammen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 23.07.2024