Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Hinweise für Löhne
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Ansprechpartner
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05732 100-9602
E-Mail: ordnungsamt@loehne.de
erforderliche Unterlagen
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Die Betriebsfortführungsgestattung kann wie folgt beantragt werden:
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und der Sterbeurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 46 Gewerbeordnung (GewO)
- § 10 Gaststättengesetz (GastG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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