Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    nicht angegeben

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung

    • des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartner*in
    • des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit
    • des/der Nachlassverwalter*in, des/der Nachlasspfleger*in oder des/der Testamentsvollstrecker*in

    in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt. 

    Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung

    Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    E-Mail: buergerberatung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Herford

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189258

    Fax: 05221 189692

    E-Mail: sina.baeumer@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    1. Sterbeurkunde der verstorbenen Person
    2. Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen
    3. Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person

    Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt.

    Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Sie müssen bei der Antragstellung keine Voraussetzungen mitbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Herford

    Sie müssen den Antrag unverzüglich stellen.

    Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de