Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Nach dem Tod eines/einer Gewerbetreibenden darf ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen