Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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