Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Allgemeines

    Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. 

    Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können  Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen. 

    Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.

     

    Leistungen

    Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beinhaltet folgende Regelsätze (Stand 01.01.2021):

    Regelbedarfe für Betrag einen alleinstehenden Volljährigen oder den Haushaltsvorstand 563 € Ehepaare oder vergleichbare Personen 506 € volljährige Haushaltsangehörige 451 € Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres 471 € haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390 € haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357 €

    Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.

     

    Antragstellung

    Antragstellungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin vorgenommen werden. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Der ausgefüllte Antrag auf Grundsicherung sowie die ausgefüllte Anlage zu dem Antrag (erhältlich beim Sozialamt)
    • Eine ausgefüllte Vermögenserklärung inkl. Nachweise über Einkommen und Vermögen 
    • Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältmich)
    • Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Nachweise über eventuelle Beitragszahlungen zu Versicherungen (möglichst die aktuellen Beitragsmitteilungen und weitere Versicherungsunterlagen)

    Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)

    nicht angegeben

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    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Vreithof 8

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103 2200

    Fax: 02921 103 2299

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Vreithof 8

    59494 Soest

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    Telefon Festnetz: 02921 103 2200

    Fax: 02921 103 2299

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    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Soest

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    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 1030

    Fax: 02921 1039999

    E-Mail: digital@soest.de

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    Technisch geändert am 27.10.2023

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    Stadt Soest

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    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

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    Telefon Festnetz: 02921 1030

    Fax: 02921 1039999

    E-Mail: digital@soest.de

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    Technisch geändert am 21.04.2023

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de