Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Allgemeines
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.
Leistungen
Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beinhaltet folgende Regelsätze (Stand 01.01.2021):
Regelbedarfe für Betrag einen alleinstehenden Volljährigen oder den Haushaltsvorstand 563 € Ehepaare oder vergleichbare Personen 506 € volljährige Haushaltsangehörige 451 € Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres 471 € haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390 € haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357 €Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.
Antragstellung
Antragstellungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin vorgenommen werden. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Der ausgefüllte Antrag auf Grundsicherung sowie die ausgefüllte Anlage zu dem Antrag (erhältlich beim Sozialamt)
- Eine ausgefüllte Vermögenserklärung inkl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältmich)
- Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über eventuelle Beitragszahlungen zu Versicherungen (möglichst die aktuellen Beitragsmitteilungen und weitere Versicherungsunterlagen)
Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen