Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die wichtigsten Leistungen der Grundsicherung sind:

    • die für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfsleistung (zum Beispiel für eine allein lebende Personen ab 01.01.2024 monatlich 563 Euro)
    • für die Hilfe außerhalb von Einrichtungen und in besonderen Wohnformen: die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig), für die Hilfe innerhalb von Einrichtungen: die durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im Bereich der Stadt Herne
    • gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G)
    • Beiträge für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive Zusatzbeitrag), jedoch keine Beiträge, die eine über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinausgehende Versorgung absichern,
    • im Bedarfsfall einmalige Leistungen, soweit sie nicht von der Regelbedarfsleistung umfasst sind.

     

    Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen freibleiben können zum Beispiel Beiträge für angemessene Hausrat- / Haftpflicht- / Sterbeversicherungen. Der Gesetzgeber räumt ebenfalls Freibeträge bei der Anrechnung von Betriebsrenten und Einkommen aus eigener Altersvorsorge ein.

    Zum Vermögen gehören zum Beispiel Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Bargeld, Haus- und Grundvermögen, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen und PKW. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000 Euro bei alleinlebenden Personen und 20.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften, (eingetragenen) Lebenspartnerschaften.

    Es erfolgt kein Unterhaltsrückgriff gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern beziehungsweise Eltern mit einem Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro.

    nicht angegeben

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    Technisch geändert am 20.09.2024

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 163395

    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

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    Stadt Herne

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    Hauptstraße 241

    44649 Herne

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    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Öffnungszeiten:

    Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Mittwoch und Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten und Übersendung von Unterlagen ist auch per Telefax beziehungsweise E-Mail möglich:
    E-Mail: fb41-grundsicherung-ave@herne.de
    Telefax: 02323/16-1233 9341

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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