Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger

    Zuständigkeit:
    Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7fd568d5d44ed0d739bbc41fbf6e1208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Renten- und Versicherungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6020

    Fax: 02381 17-106033

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Leben im Alter

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6750

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
    • aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
    • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
    • Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
    • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
    • Falls Sie schwerbehindert sind:
      Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
      Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid
    • Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
    • Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
    • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
    • Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
    • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


    Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
    Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.

    Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber  ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.


    Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.

     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Weitere Informationen

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    Rechtsgrundlagen allgemein

    Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

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