Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    nicht angegeben

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauernder voller Erwerbsminderung

    Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zu erhalten.

    Die Grundsicherung umfasst:

    • den maßgebenden Regelsatz.
    • Die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, 68 KB, PDF.
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
    • Eventuell bestehende Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen).

    Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:

    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
    • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse
    • Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse

    In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

    Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

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    Technisch geändert am 20.12.2022

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstr. 11-13

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 500

    E-Mail: sozialamt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstraße 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24438

    Fax: +49 231 50-24438

    E-Mail: sozbhoerde@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 16-20

    44147 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    E-Mail: sozbinnenstadt@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 11-13

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28001

    Fax: +49 231 50-28001

    E-Mail: sozbmengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstraße 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28323

    Fax: +49 231 50-28323

    E-Mail: sozbhombruch@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstr. 11-13

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 500

    E-Mail: sozialamt@dortmund.de

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    Technisch geändert am 04.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28800

    Fax: +49 231 50-28800

    E-Mail: sozbscharnhorst@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29349

    Fax: +49 231 50-29349

    E-Mail: sozbaplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August Wagner Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25451

    Fax: +49 231 50-25451

    E-Mail: sozbeving@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Urbanusstraße 5

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28451

    Fax: +49 231 50-28451

    E-Mail: sozbhuckarde@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28942

    Fax: +49 231 50-28942

    E-Mail: sozbluedo@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24846

    Fax: +49 231 50-24846

    E-Mail: sozbbrackel@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie

    • Ihren gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wurde die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII pro Jahr um 1 Monat - max. auf das 67. Lebensjahr - angehoben. oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

    Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.
    Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen bei dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden; beispielsweise beträgt die Vermögensfreigrenze für eine allein stehende Person 10.000,00 €.

    Rechtsgrundlage(n)

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    • Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII )

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Bearbeitungszeit ist von Ihrer Mitwirkung abhängig.
    Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Diese Leistungen sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de