Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen die

    • die Regelaltersgrenze vollendet haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können. 

    Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bein den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Sachgebiet Ordnung und Soziales der Stadt Rahden. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lang Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73 0

    Fax: 05771 73 60

    E-Mail: info@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lang Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73 0

    Fax: 05771 73 60

    E-Mail: info@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Welche Unterlagen und Nachweise für die Prüfung des Leistungsanspruchs erforderlich sind, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen eines vorab geführten Beratungsgespräches mit. 

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de