Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bein den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Sachgebiet Ordnung und Soziales der Stadt Rahden. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen und Nachweise für die Prüfung des Leistungsanspruchs erforderlich sind, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen eines vorab geführten Beratungsgespräches mit.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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