Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung. Sie wird gezahlt, um bei Hilfebedürftigkeit den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.

    Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Sachgebiet Soziale Leistungen der Stadt Petershagen.

    Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leistungen nach dem SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter im Rahmen einer Erstberatung gerne mit.

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

    • die Regelaltersgrenze vollendet haben (65 Jahre),

    oder

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Die Grundsicherung umfasst:

    • Regelsatz des Haushaltsvorstandes
    • Regelsatz für den/die Antragsberechtigte/n Partner:in
    • angemessene Miete und Mietnebenkosten
    • angemessene Heizkosten
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G
    • Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab der 12. Woche
    • Mehrbedarf für Alleinerziehende
    • Mehrbedarf bei Krankenkosten
    • Leistungen für einmalige Bedarfe
      - einmalige Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung, des Haushaltes und
         der Bekleidung
      - Übernahme von Mietschulden bei drohender Obdachlosigkeit oder von
         Schulden bei vergleichbaren finanziellen Notlagen
      - in Einzelfällen Mietkaution / Genossenschaftsanteile und Umzugskosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de