Rentenangelegenheiten - Erwerbsminderungsrente
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Die Rentenstelle ist allen Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufnahme von Anträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich:
Regelaltersrente
Altersrente für langjährige Versicherte
Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Flexirente
Erwerbminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente
Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwer-oder Waisenrente)
Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches und Auslandszeiten
Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Beitragserstattung
Rehaanträge
Beglaubigungen für Rentenzwecke
Zeugenerklärung für die Rentenversicherung
Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger
Die Antragsaufnahme für die Regelaltersrente, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten, soweit alles vollständig ist, erfolgt durch ein Programm der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.
Ein Rentenantrag sollte zeitnah und rechtzeitig bei einer Rente wegen Alters, ca. 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, mit den zuständigen Kontaktpersonen ist erforderlich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Schlangen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05252 9810
E-Mail: soziales@gemeinde-schlangen.de
Gemeinde Schlangen
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Kontakt
Telefon Festnetz: 05252 9810
E-Mail: soziales@gemeinde-schlangen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto der Rentenversicherung hat.
Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete ,,Rentenauskunft" haben möchten, (z.B. Höhe Ihrer Rente), kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.
Zuständig für die Bearbeitung in rentenrechtlichen Angelegenheiten sind ausschließlich die Kolleginnen der Rentenversicherungsstelle (nicht das Einwohnermeldeamt).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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