Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten eine Unterstützung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 2 SGB XI) oder die Altersgrenze erreicht hat. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze gilt die Altersgrenze von 65 Jahren nur für Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren wurden. Zu Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (§ 41 Abs. 2 SGB VII).


    Die Grundsicherung umfasst:

    • Regelsatz des Haushaltsvorstandes
    • Regelsatz für den/die Antragsberechtigte/n Partner:in
    • angemessene Miete und Mietnebenkosten
    • angemessene Heizkosten
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G
    • Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab der 12. Woche
    • Mehrbedarf für Alleinerziehende
    • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
    • Leistungen für einmalige Bedarfe
      - einmalige Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung, des Haushaltes und
         der Bekleidung

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Damit Ihr Anspruch geprüft und bearbeitet werden kann, werden im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis
    • Krankenversicherungskarte
    • Schwerbehindertenausweis
    • Mietvertrag
    • Kosten der Unterkunft (z. B. Strom- und Gasabschläge, Grundbesitzabgaben, Gebühren Müllabfuhr, Kabelfernsehen)
    • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, Unterhaltszahlungen, Zinseinkünfte, andere Sozialleistungen)
    • Rentenbescheide (z. B. betriebliche Altersversorgung, Unfallrente, gesetzliche oder private Renten)
    • Versicherungen (z. B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, "Riesterrente")
    • Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre (z. B. Sparbücher, Grundbesitz, Wertpapiere, Barvermögen, Kraftfahrzeuge)
    • Bescheid Einstufung in einer Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
    • Spätaussiedlerbescheinigung
    • Girokontoauszüge der letzten vier Monate
    • Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht

    Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!

    Speziell werden im Einzelfall benötigt:
    - ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
    - Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de