Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten eine Unterstützung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 2 SGB XI) oder die Altersgrenze erreicht hat. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze gilt die Altersgrenze von 65 Jahren nur für Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren wurden. Zu Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (§ 41 Abs. 2 SGB VII).
Die Grundsicherung umfasst:
- Regelsatz des Haushaltsvorstandes
- Regelsatz für den/die Antragsberechtigte/n Partner:in
- angemessene Miete und Mietnebenkosten
- angemessene Heizkosten
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab der 12. Woche
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
- Leistungen für einmalige Bedarfe
- einmalige Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung, des Haushaltes und
der Bekleidung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Senioren, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-161
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag
- Kosten der Unterkunft (z. B. Strom- und Gasabschläge, Grundbesitzabgaben, Gebühren Müllabfuhr, Kabelfernsehen)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, Unterhaltszahlungen, Zinseinkünfte, andere Sozialleistungen)
- Rentenbescheide (z. B. betriebliche Altersversorgung, Unfallrente, gesetzliche oder private Renten)
- Versicherungen (z. B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, "Riesterrente")
- Vermögensnachweise der letzten zehn Jahre (z. B. Sparbücher, Grundbesitz, Wertpapiere, Barvermögen, Kraftfahrzeuge)
- Bescheid Einstufung in einer Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Girokontoauszüge der letzten vier Monate
- Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht
Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!
Formulare
Hinweise für Blomberg
Voraussetzungen
Hinweise für Blomberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Blomberg
Fristen
Hinweise für Blomberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Blomberg
Kosten
Hinweise für Blomberg
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Blomberg
Weitere Informationen
Hinweise für Blomberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Blomberg