Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen:
    • wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat,
    • wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen und Vermögen decken kann.
    Altersgrenze
    • Für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben.
    Dauerhafte Erwerbsminderung
    • Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Der Träger der Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erstellt ein Gutachten.
    Umfang
    • Der Umfang der Leistungen richtet sich nach § 42 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) und entspricht im Wesentlichen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe.
    nicht angegeben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales, Familie, Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Spenge

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768 0

    Fax: 052258768 55

    E-Mail: soziales@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Spenge

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

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    E-Mail: soziales@spenge.de

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    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    • Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

    • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

    oder

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Sozialgesetzbuch, 4. Kapitel Zwölftes Buch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de