Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen:
    • wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat,
    • wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen und Vermögen decken kann.
    Altersgrenze
    • Für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben.
    Dauerhafte Erwerbsminderung
    • Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Der Träger der Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erstellt ein Gutachten.
    Umfang
    • Der Umfang der Leistungen richtet sich nach § 42 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) und entspricht im Wesentlichen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe.
    nicht angegeben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_054e19257bbbdf4170a4bf9e215ac6d1

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Spenge

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768 0

    Fax: 052258768 55

    E-Mail: soziales@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Spenge

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768 0

    Fax: 052258768 55

    E-Mail: soziales@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schule, Kultur, Jugend, Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    • Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de