Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat.

    Für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben.

    Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Der Träger der Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erstellt ein Gutachten.

    Anspruchsberechtigt ist, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.

    Der Umfang der Leistungen richtet sich nach § 42 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) und entspricht im Wesentlichen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe.

    Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Bereich "Wirtschaftliche Hilfen" der Stadt Löhne. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

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    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100 329

    Fax: 05732 100 9735

    E-Mail: soziales@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.21 Wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

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