Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit, Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Wenn Sie diese Leistung beantragen möchten oder weitere Beratung wünschen, wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Grundsicherung im Alter können Personen erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben:

    • für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren
    • für Personen, die ab dem 1. Januar 1947 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben und liegt zwischen 65 und 67 Jahren.

    Grundsicherung bei Erwerbsminderung können Personen erhalten, die mindestens 18 Jahre alt und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind.

    Voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Person dauerhaft eine volle Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Falls die Vorversicherungszeiten für einen solchen Rentenanspruch nicht erreicht sind, veranlasst der Sozialhilfeträger eine Untersuchung bei dem Rentenversicherungsträger. So kann geklärt werden, ob die Person dennoch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.

    Eine volle und dauerhafte Erwerbsminderung liegt auch dann vor, wenn die Person in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anerkannten Blindenwerkstatt oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig ist.

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird dauerhaft bewilligt.

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.3.1: Existenzsichernde Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2343

    E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de