Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Weil sie nur eine kleine Rente bekommen oder weil sie krank werden, geraten viele Menschen in Armut. Um ihnen zu helfen, gibt es ein Gesetz: Über die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem XII. Sozialgesetzbuch) bekämpft es Armut. Viele Menschen trauen sich nicht, ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe geltend zu machen, doch schämen muss sich dafür niemand.

    Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, hilft Ihnen das Sozialamt der Stadt Baesweiler gerne weiter. Berechtigt, einen Antrag zu stellen, sind Sie, wenn Sie die jeweilige Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Und Sie müssen Ihren persönlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Kinder oder noch lebende Eltern müssen nur dann finanziell einspringen, wenn sie über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen.

    Das Sozialamt berät Sie gerne auch zu weiteren Hilfearten. Die Leistung richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie wird nach der Beantragung für jeden Antragsteller individuell ermittelt.

    Notwendige Unterlagen

    • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
    • letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters
    • Einkommensunterlagen (z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.)
    • Vermögensunterlagen (z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus und Wohnungseigentum, KFZ-Brief)
    • aktuelle Einstufung des Heizungsenergielieferanten
    • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls zuvor von dort Leistungen bezogen wurden
    • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

    Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de