Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung ist entweder das Erreichen der sog. Altersgrenze nach § 41 SGB XII (Renteneintrittsalter) oder der Nachweis der vollen Erwerbsminderung, den die Rentenversicherung ausstellt.

    Reichen Ihre und ggf. die des Ehegatten/Lebenspartner/Partners vorhandenen Mittel nicht aus, den gesetzlich notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

    Berücksichtigt werden höchstens die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Die Angemessenheit richtet sich nach der Bruttokaltmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten ohne Heizkosten). Im Kreis Viersen fallen diese nach Wohnort unterschiedlich aus.

    Die Heizkosten können auch nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden und richten sich nach dem Preis je m²-Wohnfläche.

    Der Kreis Viersen ist für Sie zuständig, wenn Sie als EU-Bürger erwerbsgemindert sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben oder wenn sie in einer sog. besonderen Wohnform leben.

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger erwerbsgemindert sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben, ist für Sie das Sozialamt Ihres Wohnortes zuständig. Sofern Sie noch arbeitsfähig sind, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_109afce6c68635c43349b2607ee8ad3b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/4 Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)#
    • Mietvertrag, letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung
    • ggf. letzte Mieterhöhung
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de