Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen im Inland, die die aktuelle Regelaltersgrenze erreichen oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauernd voll erwerbsgemindert sind, Leistungen der Grundsicherung erhalten. Die Leistungen entsprechen denen der Hilfe zu Lebensunterhalt.
Die Leistungen sind wie alle anderen Leistungen der Sozialhilfe einkommensabhängig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sämtliche Nachweise über Einkommen, Vermögen und Belastungen (z. B. Miete) ggfls. auch ärztliche Gutachten u. ä.. Mögliche weitere beizubringende Unterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erfasst.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen