Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungOnline erledigen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Anspruch auf Hilfen nach dem 4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sog. Grundsicherung) haben Personen, die die Altersgrenze von mindestens 65 Jahren erreicht haben (entsprechend Altersrente) oder mindestens 18 Jahre alt sind und bei denen durch den Rentenversicherungsträger eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde oder sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben des Neunten Buches Sozialgesetzbuches arbeiten. Ferner muss die Person den gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus haben und ihren täglichen Bedarf zum Leben nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) decken können und alle vorrangigen Ansprüche (wie z.B. Rente, Wohngeld oder Ansprüche aus privaten Verträgen) ausgeschöpft haben.

    Sollten Sie entweder über 65 Jahre alt oder mindestens 18 Jahre alt sein und dauerhaft voll erwerbsgemindert sein oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, so können Sie unter Einreichung der nachfolgend aufgeführten Nachweise hier einen Antrag stellen. Der Antrag kann bequem als PDF-Dokument elektronisch per E-Mail oder als Postdokument hier eingereicht werden.

    Behinderte Personen, die in einer besonderen Wohnform wohnen, können auch Anspruch auf Grundsicherung haben. Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Frau Döbbeler.  

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2.2 Wirtschaftliche soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise
    • Rentenbescheide (aus dem In- und Ausland), bei Altersrente ist dringend der erster Rentenbescheid, sowie der aktuelle Rentenbescheid vorzulegen
    • Gehaltsabrechnungen
    • Kindergeldbescheide
    • Krankengeldbescheide
    • Vermögensnachweise
    • Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate (lückenlos - KEINE Umsatzauskunft, sondern durchnummerierte Kontoauszüge aller Konten)
    • Kfz-Brief
    • Wertpapiere
    • Sparbücher/Sparkonten
    • Kaufvertrag bei Eigentum
    • Nachweise der Kosten der Unterkunft
    • Mietvertrag
    • Vermieterbescheinigung
    • letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
    • Mietänderungsschreiben
    • Bei Eigentum: Grundsteuerbescheid, Heizkostennachweise sowie Hausgeldbescheid
    • Bei Umzug nach Heiligenhaus: Mietangebot der geplanten Unterkunft in Heiligenhaus sowie eine Umzugsgenehmigung/Notwendigkeitsbescheinigung der vorherigen Kommune
    • Unterhaltsnachweise
    • Scheidungsurteil
    • Unterhaltstitel
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Krankenversicherungskarte
    • Mitgliedsbescheinigung über den aktuellen Versichertenstatus in der Krankenversicherung
    • Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist zwingend ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung einzureichen oder der Nachweis über die erfolgte Beantragung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de