Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:
Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:
für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von1947165 Jahre + 1 Monat1948265 Jahre + 2 Monate1949365 Jahre + 3 Monate1950465 Jahre + 4 Monate1951565 Jahre + 5 Monate1952665 Jahre + 6 Monate1953765 Jahre + 7 Monate1954865 Jahre + 8 Monate1955965 Jahre + 9 Monate19561065 Jahre + 10 Monate19571165 Jahre + 11 Monate19581266 Jahren19591466 Jahre + 2 Monate19601666 Jahre + 4 Monate19611866 Jahre + 6 Monate19622066 Jahre + 8 Monate19632266 Jahre + 10 Monate19642467 Jahren
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Grundsicherung Arbeitsgruppe 3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: grundsicherung.ag3@krefeld.de
Grundsicherung Arbeitsgruppe 2
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: grundsicherung.ag2@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze (66 - 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Die Bewilligung der Grundsicherungsleistungen erfolgt rückwirkend zum ersten des Monats der Antragstellung. Sollte der Antrag vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, gilt der Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, als Monat der Antragstellung.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Höhe der Grundsicherungsleistungen
Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze
- Alleinstehende 563,00 Euro
- Ehegatten/Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
- Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro
Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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