Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Mögliche Gründe für eine Schonzeitaufhebung sind beispielsweise: 

    • Wildseuchenbekämpfung
    • Entnahme von kranken oder kümmernden Wildes
    • Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
    • wissenschaftliche, Lehr- und Forschungszwecke
    • Störung des biologischen Gleichgewichts
    • Wildhege

    Grundsätzlich Vorrang vor einer Schonzeitaufhebung hat

    • intensive Jagdausübung während der jeweiligen Jagdzeit,
    • Vergrämungsmaßnahmen.

    Die Schonzeitaufhebung wird befristet erteilt.

    Antrag stellen
    • Einen Antrag auf Aufhebung der Schonzeit können sowohl der oder die zuständige Jagdausübungsberechtigte als auch betroffene Landwirte und Landwirtinnen stellen.
    • Der Antrag muss eine ausführliche Begründung sowie Angaben zu den betroffenen Flächen beinhalten, gegebenenfalls eine Dokumentation der bereits entstandenen Schäden.
    Prüfung

    Die Untere Jagdbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schonzeitaufhebung gegeben sind, insbesondere, ob die Schonzeitaufhebung erforderlich ist und es keine anderen geeigneten Maßnahmen gibt. Hierzu sind in der Regel auch Stellungnahmen vom Kreisjagdberater, der Landwirtschaftskammer, der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung und der Naturschutzbehörde notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Natur- und Landschaftsschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Natur- und Landschaftsschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • §§ 1 und 22 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    • § 24 Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
    • § 1 Landesjagdzeitenverordnung

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • In der Regel 60 Euro. Für 2024 gilt eine Befreiung der Gebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

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