Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Auf schriftlichen Antrag gewährt die Gemeinde Wenden Personen, die aus Krankheitsgründen (beispielsweise Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wenden gemeldet sind, einen Sozialbonus in Höhe von 40,00 € pro Person und Jahr. Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben.

    Die bewilligte Ermäßigung wird der Grundstückseigentümerin/ dem Grundstückseigentümer auf dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben angerechnet.

    Falls sich die antragstellende Person in einem Mietverhältnis befindet, werden der vermietenden Person die 40,00 € Sozialbonus auf dem Grundbesitzabgabenbescheid abgezogen. Der Sozialbonus müsste in diesem Fall über die Nebenkostenabrechnung an die antragstellende Person weitergeleitet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wenden

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wenden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wenden

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Wenden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wenden

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wenden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wenden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de