Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Wenden

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Auf schriftlichen Antrag gewährt die Gemeinde Wenden Personen, die aus Krankheitsgründen (beispielsweise Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wenden gemeldet sind, einen Sozialbonus in Höhe von 40,00 € pro Person und Jahr. Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben.

    Die bewilligte Ermäßigung wird der Grundstückseigentümerin/ dem Grundstückseigentümer auf dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben angerechnet.

    Falls sich die antragstellende Person in einem Mietverhältnis befindet, werden der vermietenden Person die 40,00 € Sozialbonus auf dem Grundbesitzabgabenbescheid abgezogen. Der Sozialbonus müsste in diesem Fall über die Nebenkostenabrechnung an die antragstellende Person weitergeleitet werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

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    Technisch geändert am 13.12.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wenden

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Wenden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wenden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wenden

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wenden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Wenden

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wenden

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Wenden

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wenden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

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    Deutsch

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