Bioabfall EntsorgungOnline erledigen

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Auf Grundstücken sind so viele Abfallbehälter bereitzustellen, dass die anfallenden Abfälle aufgenommen werden können. Für Restmüll und Biomüll ist eine Mindestanzahl von Abfallbehälter bereitzustellen. Dies richtet sich danach, wie viele Personen (Hauptwohnsitz) auf dem Grundstück gemeldet sind.

    Die Beantragung von Abfallbehältern ist durch den Grundstückseigentümer bevorzugt über den hinterlegten Online-Antrag zu tätigen. Alternativ ist dies auch über das Kontaktformular oder per E-Mail möglich.

    Für die Antragsstellung werden folgende Daten benötigt:

    • Name und Anschrift des Eigentümers,
    • Adresse des Grundstücks,
    • Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auf dem Grundstück.

    Ihren ganz persönlichen Abfallkalender können Sie sich  hier anzeigen lassen. Weiter ist es möglich, eine Erinnerung an bevorstehende Abfuhren per E-Mail oder als Eintrag im Smartphone-Kalender anzufordern.

    Bei Problemen mit der Gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die Firma PreZero. Wählen Sie ausschließlich die Servicenummer 0800-886-6666 oder schreiben Sie eine E-Mail an: gelbetonne-muehlenkreis@prezero.com.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45cfbea5008f7146663331e1f94b9c7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauhof der Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 37

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 11 20

    32458 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die Stadt Petershagen erhebt für die Abfallentsorgungsleistungen eine einheitliche Benutzungsgebühr (Einheitsgebühr).

     

    Abfallbehälter                                                                                         

    Einheitsgebühr

      80-l-Restmüllgefäß + 120-l-Bioabfallgefäß + 120-l-Papiertonne

    135,00 €

    120-l-Restmüllgefäß + 120-l-Bioabfallgefäß + 120-l-Papiertonne

    177,00 €

    240-l-Restmüllgefäß + 240-l-Bioabfallgefäß + 240-l-Papiertonne

    338,00 €

     

    Für zusätzliches Bioabfall- und Papierbehältervolumen werden besondere Benutzungsgebühren (Sondergebühren) erhoben.

     

    Zusätzliches Bioabfall- und Papierbehältervolumen                 

    Sondergebühren

    120-l-Bioabfall-Behältervolumen

    100,00 €

    240-l-Bioabfall-Behältervolumen

    181,00 €

    zusätzliche 120-l-Papiertonne

    18,00 €

    zusätzliche 240-l-Papiertonne

    32,00 €

    240-l-Papiertonne statt 120-l-Papiertonne

    16,00 €

     

    Die Einheits- und Sondergebühren für Abfallbehälter ab 1.100 l und weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der  Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de