Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Auf Grundstücken sind so viele Abfallbehälter bereitzustellen, dass die anfallenden Abfälle aufgenommen werden können. Für Restmüll und Biomüll ist eine Mindestanzahl von Abfallbehälter bereitzustellen. Dies richtet sich danach, wie viele Personen (Hauptwohnsitz) auf dem Grundstück gemeldet sind.
Die Beantragung von Abfallbehältern ist durch den Grundstückseigentümer bevorzugt über den hinterlegten Online-Antrag zu tätigen. Alternativ ist dies auch über das Kontaktformular oder per E-Mail möglich.
Für die Antragsstellung werden folgende Daten benötigt:
- Name und Anschrift des Eigentümers,
- Adresse des Grundstücks,
- Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auf dem Grundstück.
Ihren ganz persönlichen Abfallkalender können Sie sich hier anzeigen lassen. Weiter ist es möglich, eine Erinnerung an bevorstehende Abfuhren per E-Mail oder als Eintrag im Smartphone-Kalender anzufordern.
Bei Problemen mit der Gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die Firma PreZero. Wählen Sie ausschließlich die Servicenummer 0800-886-6666 oder schreiben Sie eine E-Mail an: gelbetonne-muehlenkreis@prezero.com.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Stadt Petershagen erhebt für die Abfallentsorgungsleistungen eine einheitliche Benutzungsgebühr (Einheitsgebühr).
Abfallbehälter
Einheitsgebühr
80-l-Restmüllgefäß + 120-l-Bioabfallgefäß + 120-l-Papiertonne
135,00 €
120-l-Restmüllgefäß + 120-l-Bioabfallgefäß + 120-l-Papiertonne
177,00 €
240-l-Restmüllgefäß + 240-l-Bioabfallgefäß + 240-l-Papiertonne
338,00 €
Für zusätzliches Bioabfall- und Papierbehältervolumen werden besondere Benutzungsgebühren (Sondergebühren) erhoben.
Zusätzliches Bioabfall- und Papierbehältervolumen
Sondergebühren
120-l-Bioabfall-Behältervolumen
100,00 €
240-l-Bioabfall-Behältervolumen
181,00 €
zusätzliche 120-l-Papiertonne
18,00 €
zusätzliche 240-l-Papiertonne
32,00 €
240-l-Papiertonne statt 120-l-Papiertonne
16,00 €
Die Einheits- und Sondergebühren für Abfallbehälter ab 1.100 l und weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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