Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Lübbecke

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    KreishausstraÃe 2 - 4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05741 276-0

    Fax: 05741 276111

    E-Mail: info@luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2011

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lübbecke

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    Hausanschrift

    KreishausstraÃe 2 - 4

    32312 Lübbecke

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    Telefon Festnetz: 05741 276-0

    Fax: 05741 276111

    E-Mail: info@luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2011

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de