Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen für jedes Grundstück mindestens einen Abfallbehälter für Restmüll -vierwöchentliche Entleerung- und einen Abfallbehälter für Bioabfälle -vierzehntägliche Entleerung- zu benutzen. Die An-, Ab- und Ummeldung muss schriftlich oder persönlich durch den Grundstückseigentümer, den Hausverwalter oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Achtung: in Schieder-Schwalenberg wird der Restmüll und der Biomüll nach Gewicht und einer Grundgebühr (siehe unten) abgerechnet!

    Ansprechpartner bei der Stadt Schieder-Schwalenberg: 05282 601-22 

    Abhol-Rhythmus der Mülltonnen:
    Restmülltonne - Leerung alle vier Wochen
    Biomüllgefäß - Leerung alle zwei Wochen
    Papiertonne - Leerung alle vier Wochen
    Gelber Sack/Gelbe Tonne - Abholung alle vier Wochen
    Sperrmüll / Elektrogroßgeräte - Anmeldung über AGA - Tel.: 05231-966 211 oder Online Sperrmüllanmeldung

    An sämtliche Haushalte in Schieder-Schwalenberg wird jährlich ein Abfuhrkalender verteilt, in dem die Abholtermine für die verschiedenen Mülltonnen, die Schadstoffsammlungen und gelben Säcke ersichtlich sind.

    Weitere Informationen zur Grünabfallentsorgung erhalten Sie hier. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e4c93c5357f5fc796deedb5c29c0c964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Finanzen und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de