Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen für jedes Grundstück mindestens einen Abfallbehälter für Restmüll -vierwöchentliche Entleerung- und einen Abfallbehälter für Bioabfälle -vierzehntägliche Entleerung- zu benutzen. Die An-, Ab- und Ummeldung muss schriftlich oder persönlich durch den Grundstückseigentümer, den Hausverwalter oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Achtung: in Schieder-Schwalenberg wird der Restmüll und der Biomüll nach Gewicht und einer Grundgebühr (siehe unten) abgerechnet!
Ansprechpartner bei der Stadt Schieder-Schwalenberg: 05282 601-22
Abhol-Rhythmus der Mülltonnen:
Restmülltonne - Leerung alle vier Wochen
Biomüllgefäß - Leerung alle zwei Wochen
Papiertonne - Leerung alle vier Wochen
Gelber Sack/Gelbe Tonne - Abholung alle vier Wochen
Sperrmüll / Elektrogroßgeräte - Anmeldung über AGA - Tel.: 05231-966 211 oder Online Sperrmüllanmeldung
An sämtliche Haushalte in Schieder-Schwalenberg wird jährlich ein Abfuhrkalender verteilt, in dem die Abholtermine für die verschiedenen Mülltonnen, die Schadstoffsammlungen und gelben Säcke ersichtlich sind.
Weitere Informationen zur Grünabfallentsorgung erhalten Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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