Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Steinheim
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Der Kreis Höxter ist zuständig für die Organisation und Durchführung von Müllabfuhren. Der Kreis Höxter hat ein eigenes Kundencenter, in dem online Dienstleistungen erledigt werden können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinheim
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Steinheim
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Steinheim
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Steinheim
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Steinheim
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Steinheim
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Steinheim
individuell
Kosten
Hinweise für Steinheim
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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